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Begriffserklärungen E
Einkommensteuer
Jeder der in Deutschland seinen Wohnsitz hat ist laut § 1 des Einkommensteuergesetzes, unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig.
Einkommen
Als Einkommen werden finanzielle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Anstellung, Vermietung, Kapitalanlagen usw. bezeichnet.
Einmalbeitrag
Bei entsprechender Vereinbarung kann der Versicherte die Beiträge für eine Versicherung statt in der üblichen Ratenzahlweise auch auf einmal in einem größeren Betrag tätigen.
Eintrittsalter
Damit wird das Alter des Versicherten bezeichnet, in dem er die Leistungen des Versicherers in Anspruch nimmt.
Erbschaftsteuerversicherung
Auch Sterbegeldversicherung genannt. Diese wird in Form einer lebenslänglichen Todesfallversicherung abgeschlossen.
Erbschaftsteuer
Sollten Leistungen aus Lebensversicherungen nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an die Erben ausgezahlt werden, unterliegen der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer.
Erlebensfallkapital
Sollte der Versicherte den Ablauf seiner Lebensversicherung erleben, wird ihm vom Versicherer das vereinbarte Erlebensfallkapital zuzüglich der Überschüsse ausbezahlt.
Erwerbsunfähigkeit
Ist ein Versicherter nicht in der Lage, seinem Beruf aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen nachzugehen, liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor.
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