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Begriffserklärungen D
Darlehenstilgung
Das Begleichen eines Darlehens oder Kredites durch Ratenzahlung oder Einmalzahlung.
Deckungskapital
Die Summe der Sparbeträge plus die erwirtschafteten Zinsen ergeben das Deckungskapital.
Deckungsstock
Der Versicherer ist durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dazu verpflichtet jederzeit über die Mittel zu verfügen, die Versicherte Summe auszahlen zu können. Dazu legt er die Sparbeiträge des Versicherten so an , dass ein Deckungsstock gewährleistet ist.
Direktversicherung
Bei einer direktversicherten Lebensversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab und führt die Beiträge entweder als Sonderzahlung oder als umgewandeltes Gehalt oder Lohn direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab.
Dread-Disease-Deckung
Auch schwere-Krankheiten-Versicherung. Der Versicherte ist bei Abschluss einer solchen Versicherung gegen die Folgen schwerer Krankheiten, wie Multiple Sklerose, Parkinson usw. , Herzinfarkt und Schlaganfall versichert. Auch eventuelle Kosten für eine Aufgrund eines solchen Vorfalls notwendige räumliche Veränderung und Pflege wird durch sie abgedeckt.
Drei-Schichten-System
Setzt sich zusammen aus der Basisversorgung ( gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente), Zusatzversorgung (Riester-Rente, Betriebsrente) und Kapitalanlageprodukte ( Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung).
Dynamik
Die Beiträge zu einer Versicherung erhöhen sich in regelmäßigen Abständen, um die übliche Inflationsrate auszugleichen.
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