|
A
B
D
E
F
G
H
K
L
M
O
P
R
S
T
U
V
W
Z
Begriffserklärungen A
Ablaufleistung
Sollte der Versicherte den Ablauf seiner Lebensversicherung erleben, so wird ihm vom Versicherer die garantierte Versicherungssumme zzgl. Überschüsse ausbezahlt.
Abrufphase
Auch Dispositionsphase. Sollte der Versicherte bei Vertragsabschluss eine solche Phase vereinbart haben, so hat er die Möglichkeit sich schon eine gewisse Zeit vor Vertragsablauf die Erlebensfallsumme vom Versicherer auszahlen zu lassen. In der Regel beträgt die Abrufphase 5 Jahre.
Abstrakte Verweisung
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Versicherer die Möglichkeit, bei Inanspruchnahme der Leistungen durch den Versicherten, diesen zur Aufnahme eines anderen als dessen erlernten Beruf zu bewegen.
Abschlusskosten
Der Versicherungsbeitrag zur Lebensversicherung setzt sich aus dem Sparanteil und dem Kostenanteil zusammen. Die Abschlusskosten zählen zum Kostenanteil und dieser enthält die Abschlussprovision des Vermittlers, sowie Kosten für Verwaltung und Risikoprüfung, etc.
ALB
Allgemeine Bedingungen für die Lebensversicherung.
Anfechtung
Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei arglistitscher Täuschung, hat der Versicherer die Möglicheit der Anfechtung des Vertrages.
Ausbildungsversicherung
In der Regel schließen Eltern diese Versicherung zugunsten ihrer Kinder ab. Sie stellt sicher, dass die Ausbildung der Kinder auch im Todesfall der Eltern finanziell gesichert ist.
AVB
Abgekürzte Form der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
|