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Begriffserklärungen A
Ablaufleistung
Der Betrag, der bei Vertragsende d.h. zum Erlebensfall ausgezahlt wird, nennt man Ablaufleistung. Die Ablaufleistung setzt sich aus der garantierten Erlebensfallsumme bzw. Todesfallsumme plus Gewinnanteilen zusammen. Garantiert ist aber nur die Erlebensfallleistung und nicht die Gewinnanteile.
Abrufphase
Hat man eine Abrufphase in seinem Vertrag vereinbart, kann man sich die Erlebensfallleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb der vereinbarten Abrufphase (z.B. 5 Jahre) auszahlen lassen. Der Vorteil der Abrufphase ist, dass man sich beim Vertragsabschluß nicht genau festlegen muss, wann die Versicherung enden soll. Somit ist es möglich die Versicherung dann z.B. zu Beginn des Ruhestandes auszahlen zu lassen.
Abschlusskosten
Der Versicherungsbeitrag enthält auch einen gewissen Kostenanteil. Die Abschlusskosten zählen zu dem Kostenanteil in dem Versicherungsbeitrag. Die Abschlusskosten enthalten die zu zahlende Abschlussprovision für den Vermittler sowie sonstige Aufwendungen für Risikoprüfung, Bearbeitung, etc.
Aktienfonds
Bei Aktienfonds wird das Geld der Kunden nur in Aktien angelegt. Aktienfonds sind eine Kapitalanlageform. Bei den Aktienfonds gibt es unterschiedliche Risikoklassen, je nach dem wie risikobehaftet die einzelnen Aktien sind.
ALB
Allgemeine Bedingungen für die Lebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Arbeitnehmer haben seit der Rentenreform 2001 ein Recht auf betriebliche Altersversorgung. Es gibt vier verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung.
Private Altersvorsorgung
Die wichtigsten Bestandteile der privaten Altersversorgung sind die private Lebensversicherung, Fondsanlagen, Sparverträge und Immobilien. Sie dienen zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter.
Anfechtung
Der Versicherer hat die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsvertrag anzufechten. Diese Möglichkeit besteht bei arglistiger Täuschung im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, und bei Irrtum.
Ausbildungsversicherung
Bei der Ausbildungsversicherung wird die Versicherungsleistung zu einem festen Termin ausgezahlt. Diese Versicherungsform nennt man Term-Fix-Versicherung. Stirbt die versicherte Person vor Ablauf wird die Versicherung ohne weitere Beitragszahlung fortgeführt. Die Ablaufleistung wird dann an den Bezugsberechtigten so ausgezahlt als wenn die Beiträge bis zum Schluss gezahlt worden wären. Von daher wird diese Versicherungsform oft für die Finanzierung der Ausbildung der Kinder gewählt.
AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen
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