Zahnzusatzversicherung / Zahnversicherung

Jeder weiß, eine Zahnbehandlung beim Zahnarzt, ist nicht nur unangenehm sondern mittlerweile auch sehr teuer! Ohne eine private Zahnzusatzversicherung verlieren Sie ganz schnell Ihr strahlendes lächeln. Die Zusatz - Zahnversicherung ist Ihr Partner rund um Zahn und Zahnersatz. Lassen Sie sich zum Test einmal von Ihrem Zahnarzt die Kosten für eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz errechnen und stellen Sie dann den Vergleich an wie viel Sie ohne Zusatzversicherung für Zähne zahlen müssten. Eine Zahnzusatzversicherung ist heutzutage eine wichtige Absicherung für die ganze Familie.




Zahnzusatzversicherung

Sollten Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, haben Sie beim Besuch des Zahnarztes mit erheblichen Zuzahlungen zu rechenen. Um diese für sich und Ihre Familie zu verrringen/vermeiden, sollten Sie über den Abschluss einer privaten Zahnversicherung nachdenken.
Zahnzusatzversicherung haben je nach ausgewählten Tarif verschiedene Leistungen. Einzelne Tarife können folgende Absicherungen für Zähne beinhalten:Zahnersatz, Inlays und Implantate sind ein wichtiger Bestandteil der Zahnzusatzversicherung.
Ebenfalls sind Prothesen, Brücken, Kronen und Stiftzähne in einer Versicherung für Zahnzusatz versicherbar.

 

 

Weiterhin gibt es Anbieter mit folgenden Leistungen zur Zahnversicherung:

Erstattungsfähige Aufwendungen:

  • Zahnärztliche Honorarleistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOZ/GOÄ.
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien für Zahnersatz gem. Preis- und Leistungsverzeichnis in den AVB bis zu den dort genannten Höchstsätzen.
  • Zahnkronen und Brücken in metallischer Ausführung mit Verblendungen.
  • Bei Inlays einschließlich zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen.

Bei Zahnersatzmaßnahmen oder aber Inlaybehandlungen mit einem voraussichtlichen Gesamtrechnungsbetrag von über 2.000 EUR ist rechtzeitig vor Beginn der Durchführung der Behandlung ein Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit bei den Versicherungsgesellschaften vorzulegen.

Zahnzuschlag/zahnärztlicher Untersuchungsbericht

  • Der Risikozuschlag für bis zu drei fehlende Zähne ist möglich. Meistens sind mehr als drei fehlende Zähne nicht versicherbar.
  • Für fehlende Weisheitszähne und bei Kindern für Milchzähne wir kein Zuschlag erhoben.
  • Sofern bei fehlenden Zähnen Lückenschluss infolge einer kiefer- Orthopädischen Maßnahme vorliegt, ist hierfür meistens kein Risikozuschlag erforderlich. Der Lückenschluss ist meistens durch einen zahnärztlichen Untersuchungsbericht nachzuweisen.