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A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Wartezeiten bei der PKVBei Versicherungsbeginn sind Wartezeiten abzuleisten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei: • Bei lückenloser Vorversicherung Besondere Wartezeiten in Höhe von acht Monaten bestehen bei:
• Entbindung Für Behandlungen, die während der Wartezeiten eintreten, werden Versicherungsleistungen vom ersten Tag nach Ablauf der Wartezeit an gewährt. |
