Wartezeiten bei der PKV




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Wartezeiten bei der PKV

Bei Versicherungsbeginn sind Wartezeiten abzuleisten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei:

• Bei lückenloser Vorversicherung
• Unfällen
• Kindernachversicherung
• Ehegattennachversicherung

Besondere Wartezeiten in Höhe von acht Monaten bestehen bei:

• Entbindung
• Psychotherapie
• Zahnbehandlung
• Zahnersatz
• Kieferorthopädie

Für Behandlungen, die während der Wartezeiten eintreten, werden Versicherungsleistungen vom ersten Tag nach Ablauf der Wartezeit an gewährt.

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