Versicherungsantrag




A B D E F G H I J K L M N O P R S T U    V    W Z

Versicherungsantrag

Ein Versicherungsvertrag muss lt. BAV für beide Parteien übersichtlich gestaltet und gut lesbar sein. Dies gibt die Aufsichtsbehörde durch spezielle Richtlinien für die Gestaltung des Vertrages vor und muss folgende Bestandteile beinhalten:
• Die zu versichernden Personen
• Versicherungsbeginn (technisch)
• Versicherungsdauer
• Tarife
• Beiträge pro Tarife
• Bezugnahme auf geltende AVB
• Wissenserklärung ( Hinweis auf § 16 VVG)
• Nachmeldeverpflichtung über bestehende/beantragte oder frühere Krankenversicherung
• Hinweis über Vermittler, dass er keine verbindlichen Erklärungen abgeben darf
• Entbindung von der Schweigepflicht
• Datenschutzerklärung
• Unterschrift aller mitzuversichernden volljährigen Personen

Die Verwendung der RfB ist bei der HN in den AVB II §4 (3) und in § 26 der Satzung geregelt. So regelt § 26 der Satzung auch die Form der Ausschüttung an die Mitglieder: Sie kann erfolgen als "Auszahlung oder Gutschrift von Beitragsteilen, Leistungserhöhung, Beitragssenkung, Verwendung als Einmalbeitrag für Leistungserhöhungen oder zur Abwendung bzw. Milderung von Beitragserhöhungen." Die näheren Bestimmungen über die Art sowie den Zeitpunkt der Ausschüttung an die Mitglieder trifft die Hauptversammlung auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde. Auf eine Verwendung der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung entsprechend dieser Bestimmung haben die Mitglieder einen Rechtsanspruch.

Zurück