Teilstationäre Behandlung




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Teilstationäre Behandlung

Teilstationäre Behandlung wird in sog. Tages- bzw. Nachtkliniken erbracht. Der Patient befindet sich in dem jeweiligen Tagesabschnitt im Krankenhaus und ist während dieses begrenzten Zeitraumes in die Versorgung bzw. Verpflegung des Krankenhauses einbezogen.

Anspruch auf Krankenhaustagegeld besteht hier allerdings nicht, da es sich nur um einen begrenzten Zeitraum handelt. Ausnahmen sind Ambulante Entbindungen und Operationen, diese gelten nicht als teilstationäre Behandlungen.

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