Schweigepflicht




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Schweigepflicht

Wegen möglicherweise notwendiger Überprüfungen der Anträge und im Schadensfall müssen der Antragsteller und die zu versichernden Personen (volljährig) die private Krankenversicherung von der Schweigepflicht entbinden.
Ohne Entbindung kann kein Antrag angenommen werden.

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