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Rückdatierung
Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist bei folgenden Punkten möglich, allerdings um höchstens zwei Monate:
• übertritt aus der GKV, bzw. der freien Heilfürsorge. Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung.
• Mitversicherung Neugeborener ab Geburt bzw. Adoption eines Kindes.
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