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A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z RisikozuschlagIst das Risiko wegen bestehender oder durchgemachter Erkrankungen erhöht, kann die Gesellschaft die Annahme eines Antrages von besonderen Bedingungen abhängig machen bzw. wird ein Risikoaufschlag erhoben. Ist das Risiko durch Vorerkrankungen erhöht, so kann die Annahme des Antrages von einer besonderen Bedingung (Erschwerung) abhängig gemacht werden. Dies kann ein Risikozuschlag oder ein Ausschluss sein. Beide Arten der Erschwerung können auf Dauer oder mit der Zusage einer späteren Überprüfung vereinbart werden. Welche Art der Erschwerung gewählt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie z.B. Alter der versicherten Person, Dauer und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolgen. |
