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KrankenvollversicherungDer Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar und auch ab dem 01.Januar 2009 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jeder Bürger muss somit krankenversichert sein. Für Angestellte und Arbeiter gilt eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, solange das Einkommen des Versicherten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung liegt. Verdient jedoch der Angestellte oder Arbeiter oberhalb dieser Beitragsbemessungs- grenze hat auch er die Möglichkeit zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Hierzu muss er allerdings 3 Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. Liegt also das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte eine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Personen, die bestimmten Gruppen angehören, haben das Recht auf eine private Krankenversicherung und haben somit beim Thema Krankenschutz Anspruch auf bessere Leistungen zu einem günstigen Beitrag. Es ist lohnenswert sich Angebote für eine private Krankenversicherung einzuholen, um das Preis-Leistungsverhältnis zwischen PKV und den gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen. Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen? Und welche Personen haben die Möglichkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln?
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
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