Pflegebedürftigkeit




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Pflegebedürftigkeit

Wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des tägl. Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße nicht mehr selbst verrichten kann und auf Hilfe angewiesen ist, gilt als pflegebedürftig. Die Dauerhaftigkeit des Hilfebedarfes ist gegeben, wenn der Bedarf für mindestens 6 Monate besteht.

Der Pflegebedürftige beantragt die Leistung bei seiner Krankenversicherung. Diese beauftragt einen Arzt, der die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe festlegt.

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