Ombudsmann




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Ombudsmann

Die Aufgabe eines Ombudsmannes besteht darin, Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zu schlichten und dadurch den Weg zum Gericht zu vermeiden. Seit Oktober 2001 hat die Versicherungswirtschaft einen Ombudsmann und werden von der Versicherungswirtschaft finanziert, sind aber neutral und unabhängig.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Ombudsmannes sind:
• Das BAV ist noch nichteingeschaltet und es läuft noch kein Gerichtsverfahren.
• Bis zu 5.000 Euro Streitwert darf der Ombudsmann entscheiden. Wenn der Streitwert darüber liegt, kann er nur Empfehlungen abgeben.

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