Obliegenheiten




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Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer auf jeden Fall erfüllen muss, um die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten (z.B. Anzeige-, Mitteilungs- und Auskunftspflichten).

Zu unterscheiden ist zwischen Obliegenheiten:
• vor Abschluss des Vertrages (Anzeigepflicht)
• nach Abschluss des Vertrages, aber vor Eintritt des Versicherungsfalles
• nach Abschluss des Vertrages und nach Eintritt des Versicherungsfalles

Die Verletzung von Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit und zur Kündigung des Vertrages durch den Versicherer führen.

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