Mehrbettzimmer




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Mehrbettzimmer

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht bei einem Krankenhausaufenthalt im Rahmen ihrer allgemeinen Krankenhausleistungen grundsätzlich die Unterkunft im Mehrbettzimmer vor.
Bei der privaten Krankenversicherung kann ein dementsprechender Tarif gewählt werden, indem eine Einzimmerbelegung vorgesehen ist. Eine weitere Möglichkeit einer Einbettzimmerbelegung bietet auch eine Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.

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