Landwirte




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Landwirte

Trotz einer Selbständigkeit besteht für Landwirte eine Versicherungspflicht in der GKV. Ebenfalls pflichtversichert sind die mitarbeitenden Familienangehörigen. Wie auch bei anderen Personengruppen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Voraussetzung: falls aus land- und forstwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit ein Einkommen oberhalb der Pflichtgrenze (40.500 EUR) für Arbeitnehmer erzielt wird. Altenteiler können sich auf Antrag immer befreien lassen (§ 4 KVLG).

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