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A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z LandwirteTrotz einer Selbständigkeit besteht für Landwirte eine Versicherungspflicht in der GKV. Ebenfalls pflichtversichert sind die mitarbeitenden Familienangehörigen. Wie auch bei anderen Personengruppen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Voraussetzung: falls aus land- und forstwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit ein Einkommen oberhalb der Pflichtgrenze (40.500 EUR) für Arbeitnehmer erzielt wird. Altenteiler können sich auf Antrag immer befreien lassen (§ 4 KVLG). |
