Klinik-Card




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Klinik-Card

Die meisten Privaten Krankenkassen stellen ihren Kunden, die in der Regel seit mindestens 12 Monaten eine Versicherung für die Kosten stationärer Behandlung im Krankenhaus haben, eine Klinik-Card aus.
Dieser "Krankenhausausweis" stellt eine Kostenübernahmeerklärung des PKV -Unternehmens gegenüber dem Krankenhaus dar. Kein Anspruch auf eine Klinik-Card besteht bei Zahlungsverzug innerhalb der letzten 12 Monate sowie bei Stornierung oder Kündigung des Vertrages, laufendem Leistungsausschluss oder Anwartschaftsversicherung.

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