Kinderbeiträge - gesetzliche Krankenversicherung (GKV)




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Kinderbeiträge gesetzliche Krankenversicherung

Kinder, die eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung haben, gilt folgendes in Bezug auf Beitragsberechnung:
Bei der Berechnung der Höhe des Beitrages sind alle Einnahmen des Kindes zu berücksichtigen. Zumindest muss aber ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße herangezogen werden. Ohne Einnahmen gilt der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte.

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