Kurtagegeld




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Kurtagegeld

Der gesetzlich Krankenversicherte muss sich bei einer verordneten Kur an den Kosten für medizinische Leistungen, Unterbringung und Verpflegung beteiligen. Die hohe Eigenbelastung kann mit einer Kurtagegeld-Zusatzversicherung finanziert werden. Dabei wird für jeden Kurtag ein Tagegeld in vereinbarter Höhe bezahlt.

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