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A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Isokinetische BehandlungWenn das regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt eines AN 75 Prozent der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze übersteigt (z.Z. € 42.300 jährlich) ist er nicht krankenversicherungspflichtig. D. h. im Jahr 2005 höher ist als 42.300 Euro jährlich. Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt ist: Ausgeschlossen sind Familienzuschläge (Verheiratetenzuschläge, Ortszuschlag) und Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind (z.B. lohnsteuerfreie Fahrkostenerstattung) bzw. Einnahmen, die unregelmäßig ( 1x jährlich heißt regelmäßig!) gezahlt werden. |
