Isokinetische Behandlung




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Isokinetische Behandlung

Wenn das regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt eines AN 75 Prozent der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze übersteigt (z.Z. € 42.300 jährlich) ist er nicht krankenversicherungspflichtig. D. h. im Jahr 2005 höher ist als 42.300 Euro jährlich.

Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt ist:
1. Lohn bzw. Gehalt
2. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
3. pauschale Überstundenvergütung
4. Sachbezüge
5. vertraglich geregelter Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft
6. Vermögenswirksame Leistungen.

Ausgeschlossen sind Familienzuschläge (Verheiratetenzuschläge, Ortszuschlag) und Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind (z.B. lohnsteuerfreie Fahrkostenerstattung) bzw. Einnahmen, die unregelmäßig ( 1x jährlich heißt regelmäßig!) gezahlt werden.

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