Honorarvereinbarung




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Honorarvereinbarung

Ärzte und Zahnärzte berechnen üblicherweise ihr Honorar im Rahmen der Gebührenordnung. Es kommt durchaus vor, dass ein Arzt z.B. nach einer besonders aufwendigen OP sein Honorar über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes berechnet. Dies muss mit dem Patienten vereinbart werden. Einige PKV Gesellschaften haben keine Anbindung an die Gebührenordnung, d.h. auch die Honorarvereinbarungen werden, wenn sie o.g. Voraussetzungen erfüllen, in vollem Umfang erstattet.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Honorarvereinbarung rechtlich zulässig ist: 1. Die Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden.
2. und individuell auf den Behandlungsfall dieses Patienten abgestimmt sein.
3. es muss erläutert werden, welche medizinischen Gründe eine Höherberechnung rechtfertigen.
4. Sie muss den Hinweis enthalten, dass eine Erstattung durch den Privaten Krankenversicherer oder Beihilfestellen nicht in vollem Umfang gewährleistet bzw. zu erwarten ist.
5. Dem Patienten muss ein inhaltliches Gestaltungsrecht zugebilligt werden.
6. der behandelnde Arzt muss auf die Möglichkeit hinweisen, dass die beabsichtigte Behandlung eventuell durch andere Ärzte, Heilpraktiker u.s.w. auch ohne eine Honorarvereinbarung durchgeführt werden könnte.
7. Sie muss vom Arzt persönlich mit dem Patienten asgehandelt werden.
8. Arzt muss dem Patienten eine Kopie der Vereinbarung aushändigen.

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