|
|
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z HilfsmittelAls Hilfsmittel gelten z.B. Hörgeräte, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, orthopädische Schuhe und Einlagen, künstliche Augen, Sehhilfen wie Brillen (Gestelle und Gläser) und Kontaktlinsen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Heimdialysegeräte, Krankenfahrstühle u.s.w.. Erstattung der Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung: Die gesetzliche Selbstbeteiligung für Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Rollstühle beträgt 10% der Gesamtkosten, bzw. 5 Euro bis höchstens 10 Euro. Für Verbrauchshilfsmittel, wie Windeln (Inkontinenz) , gilt die: 10% je Verbrauchseinheit, aber höchstens 10 Euro im Monat. Sehhilfen werden von den gesetzlichen Krankenkasse nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie schwer Sehbehinderte erstattet. Erstattung der Heilmittel in der privaten Krankenversicherung: Die Hilfsmittel müssen vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. Sanitäre Bedarfsartikel wie z.B. Fieberthermometer oder Blutdruckmessgeräte usw. sind nicht erstattungsfähig. Erstattung von stationär verordneten Hilfsmittel, wenn ein Tarif für ambulante Behandlungskosten gewählt wurde. Die Anbieter unterscheiden sich in der Leistung. Einige Gesellschaften bieten z.B. an, die Hilfsmittel kostengünstig über Vertragspartner des Versicherers zu beziehen. |
