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A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z HeilmittelAls Heilmittel gelten die Anwendungen der physikalischen Medizin wie Massagen, Ergotherapien- und Krankengymnastik, Bäder, Bestrahlung und Inhalationen. Erstattung der Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung: Die gesetzliche Selbstbeteiligung für Heilmittel beträgt 10% aller Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Es dürfen einmalig bis zu sechs Behandlungen für physikalische Therapien und zehn für Ergotherapien sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien verordnet werden, sofern die Erkrankung kurzfristig verläuft. Vom Arzt begründete und von der Kasse genehmigte Ausnahmen sind möglich. Erstattung der Heilmittel in der privaten Krankenversicherung: Die Heilmittel müssen vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. Heilapparate (z.B. Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen) sind nicht erstattungsfähig. Ansonsten besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch. |
