Haushaltshilfe – GKV und PKV




A B D E F G    H    I J K L M N O P R S T U V W Z

Haushaltshilfe gesetzliche Krankenversicherung / private Krankenversicherung

Versicherte haben unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe:
• während einer Vorsorgekur,
• für die Dauer einer stationären Behandlung
• während einer Reha - Maßnahme
• unter häuslicher Krankenpflege
• während einer Müttergenesungskur.
• im Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder das behindert ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.

Die PKV ermöglicht ebenfalls die Finanzierung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer Krankenhaustagegeldversicherung, deren Leistungsmaß an die individuellen Bedürfnisse anzupassen ist.

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