Hausfrauen




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Hausfrauen

Möchte die Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, der Ehemann ist jedoch privat versichert, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistung. Festgesetzt wird meistens ein fiktives Einkommen in halber Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder 80 % davon, mindestens aber 50%.

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