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Hauptberufliche Selbstständigkeit
Wer hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit ausübt, der ist nicht krankenversicherungspflichtig.
Hauptberuflich ist eine selbständige Tätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Wer mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig in seinem Betrieb beschäftigt, der wird immer als hauptberuflich selbständig tätig beurteilt.
Es ist von entscheidender Bedeutung, mit welchem zeitlichen Aufwand ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird.
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