Erziehungsgeld




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Erziehungsgeld

Allgemein gilt für gesetzlich und privat Versicherte:
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Mütter oder Väter, die ihr Neugeborenes selbst betreuen. Wer Erziehungsgeld erhält, kann bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten.

Das Erziehungsgeld beträgt höchstens:
- 300 Euro monatlich (Regelbetrag für 2 Jahre) oder
- 450 Euro monatlich (Budget für 1 Jahr)

Es gelten folgende Einkommensgrenzen (pauschalisiertes Nettojahreseinkommen):
- in den ersten 6 Lebensmonaten: 30.000 Euro für (verheiratete) Paare und 23.000 Euro für Alleinerziehende
- ab dem 7. Monat: 16.500 Euro für (verheiratete) Paare und 13.500 Euro für Alleinerziehende
- für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 3.140 Euro

Das Erziehungsgeld muss für jedes Jahr neu beantragt werden. In einigen Bundesländern gibt es im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen das Landeserziehungsgeld.

Während des Bezuges von Erziehungsgeld, ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei. Einzelne private Krankenversicherer gewähren bei Bezug von Erziehungsgeld ebenfalls Beitragsfreiheit.

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