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A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z ErziehungsgeldAllgemein gilt für gesetzlich und privat Versicherte: Das Erziehungsgeld beträgt höchstens: Es gelten folgende Einkommensgrenzen (pauschalisiertes Nettojahreseinkommen): Das Erziehungsgeld muss für jedes Jahr neu beantragt werden. In einigen Bundesländern gibt es im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen das Landeserziehungsgeld. Während des Bezuges von Erziehungsgeld, ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei. Einzelne private Krankenversicherer gewähren bei Bezug von Erziehungsgeld ebenfalls Beitragsfreiheit. |
