Bundespflegesatzverordnung




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Bundespflegesatzverordnung

Diese Verordnung ist am 01.01.74 in Kraft getreten und wurde zum 01.01.86 geändert. Dies hat den Berechnungsmodus bei Unterbringung im Krankenhaus neu geregelt und gleichzeitig die verschiedenen Pflegeklassen (1 – 3. Klasse) abgelöst.
Die Normalunterkunft erfolgt im Dreibett- o. Mehrbettzimmer. Daneben besteht die Möglichkeit, die Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen (s. Erklärung).

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