Beschäftigungsverbot während Mutterschutz




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Beschäftigungsverbot während Mutterschutz

Beschäftigungsverbot gilt für werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und für 8 Wochen nach der Entbindung. Für Mütter nach Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.

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