Beitragszahlung




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Beitragszahlung

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten gezahlt werden kann. Die 1. Beitragsrate ist spätestens nach Aushändigung des Versicherungsscheines fällig.

Beachte: § 38 VVG Erstprämie
Rücktritt bei Nichtzahlung der Erstprämie innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit.

Wird der Beitrag für ein Jahr im Voraus bezahlt, geben die Versicherer einen Beitragsnachlass.

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