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A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z BeitragszahlungDer Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten gezahlt werden kann. Die 1. Beitragsrate ist spätestens nach Aushändigung des Versicherungsscheines fällig. Beachte: § 38 VVG Erstprämie Wird der Beitrag für ein Jahr im Voraus bezahlt, geben die Versicherer einen Beitragsnachlass. |
