Beihilfebemessungssatz




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Beihilfebemessungssatz

Der Beihilfebemessungssatz ist der %-Satz der Krankheitskosten, den der Dienstherr seinen Beamten erstattet. Für jede Person (Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige) ist ein fester Beihilfebemessungssatz festgelegt.

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