Beihilfeberechtigte




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Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte sind Beamte und Richter, Ruhestandsbeamte und Richter in Ruhestand; Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit hinsichtlich ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen; Witwen und Witwer der vorgenannten Personen; Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (beschränkt).

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