Beamte - Krankenversicherung




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Beamte - Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung müssen nur die fehlenden Prozente an Krankenversicherungsschutz versichert werden. Bei der Gesetzlichen würde der volle Beitrag fällig werden. Zu der dienstlichen Beihilfe erhalten Beamte Zuschüsse zu den Krankheitskosten. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse sind entweder Personen- oder familienstandsbezogen sowie je nach Bundesland verschieden.

Der Beitrag von freiwillig Versicherten gibt es eine Festlegung in der Versicherungssatzung. Dabei wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, mindestens aber das Einkommen berücksichtigt, was bei Pflichtversicherten berücksichtigt wird. In der Satzung ist der Beitragssatz festgelegt und ist nur für die jeweilige Kasse gültig.

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