Beamte




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Beamte

Unter Beamte versteht man die Tätigkeit, die ein Mensch für
a) finanzielle oder
b) herkömmliche Gegenleistungen oder
c) im Dienste Dritter regelmäßig erbringt bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einem Beruf benötigt werden, werden also durch Ausbildung, durch Praxis oder durch Zuschreibung erworben.
Beamte erhalten zusätzlich zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Beihilfesätze sind entweder personen- oder familienstandsbezogen und richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder des Landes.

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