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Arzneimittel
Arzneimittel werden tariflich erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern verordnet und aus einer Apotheke bezogen werden.
Arzneimittel GKV:
Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, werden nach den Arzneimittelrichtlinien übernommen - ebenso Verbandsmittel.
Zugezahlt werden müssen mindestens 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Bis zum 1.1.2004 wurden diese Arzneimittel schon zu zwei Dritteln selbst bezahlt.
Arzneimittel PKV:
Die Aufwendungen für Arzneimittel werden tariflich erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern verordnet und aus der Apotheke bezogen werden.
Nähr-, Stärkungs-, kosmetische Mittel u.ä. gelten nicht als Arzneimittel (§ 4 Abs. 3 MB/KK). Als Arzneimittel gelten allopathische (Schulmedizin) und homöopathische Präparate.
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