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Anzeigepflicht
Darunter versteht man, dass der Antragsteller einer PKV verpflichtet ist, den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen (§ 16 VVG). Dies gilt insbesondere in Bezug auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen u.s.w.
Wurde die Anzeigepflicht verletzt, indem der Versicherungsnehmer bewusst oder unbewusst falsche Aussagen über seinen Gesundheitszustand gemacht hat, können Krankheiten und deren Folgeerkrankungen aus dem Vertrag ausgeschlossen werden, bzw. der ganze Vertrag kommt nicht zum tragen.
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