Eine Anwartschaftsversicherung kann z.B. vor einem längeren Auslandsaufenthalt, oder einem Bundeswehraufenthalt abgeschlossen werden.
Dadurch erwirbt die versicherte Person das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die Krankheitskostenversicherung (Krankentagegeldversicherung) gleicher Tarifgrundlage überzugehen.