Alternative Heilmethoden




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Alternative Heilmethoden

Mittlerweile werden Kosten für Behandlungs- und Untersuchungsmethoden und Arzneimittel erstattet, sofern sie von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dies ist bei den meisten Behandlungen, je nach Tarif der KV, auch durch Heilpraktiker der Fall. Selbst für alternative Methoden und Arzneien wird Kostenübernahme geleistet, wenn sich diese in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben, wie die schulmedizinischen Methoden.

Voraussetzungen für diese Erstattung:

  • Durchführung durch niedergelassene Ärzte / Heilpraktiker
  • Das medizinisch notwendige Maß darf nicht überschritten werden

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