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Versicherte Sachen in der HausratversicherungZu den versicherten Sachen eines Hausrates gehören alle Dinge und Gegenstände die Ihrem Hausrat zur privaten Nutzung dienen. Hierunter fallen zum Beispiel Kleidung, Möbel, Küchengeräte und vielen mehr. Versichert sind auch Dinge des persönlichen Bedarfs und Gegenstände die Personen gehören die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben wie Ihre Kinder oder Lebensgefährten. Zu den versicherten Sachen gehören auch Vorräte und die technische Ausstattung eines Haushaltes wie Waschmaschinen, Trockner, TV-Geräte und andere Geräte die der Unterhaltung dienen.
Auch Wertsachen sind in der Hausratversicherung abgesichert. Hierzu zählen Bargeld, Schmuck, Briefmarkensammlungen, Münzen, Edelsteine, Sparbücher und ähnliches. Gegenstände die zur Ausübung Ihres Hobbys dienen wie zum Beispiel Inline-Skater, Fahrräder, Falt- und Schlauchboote (auch mit Motor) sowie Surfgeräte und Fall/Gleitschirme. Auch Ihre privat gehaltenen Haustiere gehören zum Hausrat. Die Liste der versicherten Gegenstände wäre unendlich lange und kann nicht abschließend aufgezählt werden. Es stellt sich daher einfacher dar, die Ausnahmen vom Versicherungsschutz darzulegen. Ausschlüsse sind oft dadurch begründet, dass die Gegenstände einer anderen Versicherungsgruppe zuzuordnen sind und bereits Deckung über den anderen Versicherungsvertrag besteht. Dies ermöglicht eine einfachere Abgrenzung. Bis auf wenige Gegenstände ist von Bedeutung das die Hausratversicherung für private Gegenstände Versicherungsschutz bietet. Schäden an Gebäuden sind nicht gedeckt, hierfür tritt die Wohngebäudeversicherung ein. Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Deckung für Hausrat von Untermietern. Sollten hierzu Unklarheiten bestehen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns, wir sind immer bereit Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und klären offen Fragen für Sie ab. |

