Hausratversicherung: Schadenersatz

Welche Entschädigung hat der Versicherungsnehmer im Schadensfall von seiner Hausratversicherung zu erwarten? Zahlt die Hausratversicherung eigentlich den Neuwert? Wir beantworten diese und noch andere Fragen auf dieser Seite.




Entschädigung im Schadensfall

Die Hausratversicherung sieht eine Neupreisentschädigung vor. Dies bedeutet, wenn Hausrat beschädigt wird, übernimmt der Versicherer zunächst die Kosten für die fachgerechte Reparatur einer Sache bis zu deren Wiederbeschaffungswert.

Es bietet sich jedoch an, eine derart beschädigte Sache gegen eine Neue auszutauschen. Bei Nachweis der Wiederbeschaffung reguliert der Versicherer daher den Neupreis der beschädigten Sache. Die neu angeschaffte Sache muss in der Art und Güte gleichwertig sein wie die beschädigte Sache. Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Sache, so steuert der Versicherer den Betrag bei, der eine gleichwertige Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintritts gekostet hätte.

 

Sind inzwischen durch technische Neuerungen keine Sachen der gleichen Art und Güter mehr auf dem Markt erhältlich wird das Nachfolgemodell ersetzt. Aufgrund des technischen Fortschrittes kommt es häufig vor, das Gegenstände an Wert verlieren und im Schadenfall zu einem günstigeren Preis ersetzt werden können als der ursprüngliche Anschaffungspreis.

In den neueren Bedingungswerken ersetzt mancher Versicherer sogar den Mehrpreis für besonders Umweltschonende und energieeffiziente Geräte. Dieses Verhalten des Versicherers ist als indirekter Umweltschutz zu sehen und die ersparten Stromkosten fließen direkt in Ihre Kasse. Wir bieten diesen Versicherungsschutz an, wenn dies Ihr Interesse geweckt hat freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.