Instrumentenversicherung

Musik kann für Musiker zu einem teuren Hobby werden. Musikinstrumente stellen nicht selten einen hohen Wert da. Von daher ist es sinnvoll die Musikinstrumente durch die Musikinstrumentenversicherung abzusichern. In der Instrumentenversicherung zählt auch der einfache Diebstahl zu den versicherten Gefahren.




Instrumentenversicherung

Musizieren ist eine der schönsten und vielseitigsten Freizeitbeschäftigung für die gesamte Familie. Wissenschaftlichen Berichten zufolge fördert das Musizieren neutrale Vernetzungen im Gehirn und fördert somit die Intelligenz des Musikers. Wenn das Musizieren über die üblichen Anfänge hinaus besteht, kommt der Musiker nicht umhin sich seine eigenen Instrumente anzuschaffen. Diese sind je nach Art und Güte sehr Teuer.

Die Musikinstrumentenversicherung bietet Ihnen die Absicherung der finanziellen Nachteile bei Verlust oder Beschädigung dieser Instrumente an. Deckung besteht für Schäden durch Totalverlust. Dieser kann entstehen durch Raub, Diebstahl, und Abhandenkommen. Auch können Ihre Gegenstände durch einen Unglücksfall beim Transport schwer beschädigt werden.

 

Übernommen werden die Kosten für eine fachgerechte Reparatur. Wenn eine Reparatur nicht mehr möglich, oder nicht mehr rentabel ist, ersetzt der Versicherer den Schaden zum Versicherungswert. Der Versicherungswert ist der Wert den die beschädigte Sache zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Die maximale Entschädigung ist immer der vereinbarte Wert.

Handelt es sich bei den Ihnen gehörenden Musikinstrumenten um hochwertige Stücke, so ist es ratsam den Wert bei Abschluss des Vertrages durch unabhängige Expertise bestätigen zu lassen. Gerade bei Instrumenten wie Geigen oder Flügel die aufgrund Ihres Alters an Wert gewinnen mögen ist dies erforderlich. Liebhaberwerte kann die Versicherung hierbei leider nicht berücksichtigen.

Bei der Instrumentenversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung. Dies bedeutet dass Versicherungsschutz für die in Deckung gegeben Sache besteht und somit keine Personengebundenheit vorliegt. Sie können die versicherten Instrumente daher auch Dritten zum Gebrauch überlassen oder in Gewahrsam geben.

Vom Versicherungsschutz nicht eingeschlossen sind Schäden welche sich auf Wertminderung oder aufgrund von Abnutzung beziehen. Es gelten weiter die üblichen Ausschlüsse wie Schäden durch Kernenergie oder Schäden durch politische Gefahren.