Hausratlexikon V

Die Hausratversicherung deckt Schäden von Sachen ab, durch die Vandalismus vorsätzlich beschädigt oder zerstört wurden. Die Vorraussetzungen für Vandalismus sind jedoch, dass der Täter sich mit Werkzeugen einem Nachschlüssel oder durch Einbruch Zugang zur Wohnung verschafft hat.




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Erklärung Begriffe V

Vandalismus
Vandalismusschäden an Ihren versicherten Sachen infolge eines Einbruchdiebstahls sind in der Hausratversicherung gedeckt. Hier gelten Entschädigungsgrenzen. Es spielt keine Rolle, ob der Täter tatsächlich etwas entwendet hat, es genügt der Einbruch an sich.

Versicherte Gefahren
Zu den versicherten Gefahren der Hausratversicherung zählen u.a. Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme bildet im Totalschadenfall die Höchstgrenze der Entschädigung. Des Weiteren stehen diverse schadenrelevante Versicherungsleistungen prozentual zur Versicherungssumme. Als Beispiel kann hier die Fahrradversicherung genannt werden. Aus diesen Gründen ist eine sorgfältige Feststellung des Wertes der vorhandenen Hausratgegenständen wichtig. Bewahren Sie Dokumente und Rechnungen die diese Werte belegen auf, damit im Schadenfall eine reibungslose Abwicklung gewährleistet werden kann.

Vorsorgeversicherung
Die Vorsorgeversicherung ist in der Hausratversicherung beinhaltet und deckt Schäden an Sachen für welche bei Schadeneintritt noch kein ausreichender Versicherungsschutz bestand. Dies zum Beispiel wenn Sie durch Heirat teueren Schmuck geschenkt bekommen haben oder sich andere Wertgegenstände angeschafft haben. Deckung besteht nur für einen kurzen Zeitraum, nämlich längstens bis zum Erhalt der nächsten Beitragsrechnung. Dies bedeutet, dass Sie erhebliche Werterhöhung Ihres Hausrates beim Versicherer anzeigen sollten. In manchen Verträgen besteht eine ganzjährige Deckung von 10% der Versicherungssumme.