Hausratlexikon U

Gewöhnlich wohnt man nicht ein Leben lang in der selben Wohnung. Wenn sie eine Hausratversicherung haben, so geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über, wobei es eine Übergangszeit von 2 Monaten gibt. Ein Umzug ist unverzüglich dem Versicherer zu melden.




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Erklärung Begriffe U

Überschwemmung
Überschwemmungsschäden sind in der Hausratversicherung nicht mitversichert. Es gibt aber Gesellschaften die Elementarschäden abdecken, darunter zählt auch Überschwemmung.

Überspannung
Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber über eine Klausel können Überspannungsschäden mitversichert werden, denn gerade Überspannungsschäden sind aber häufig die Folge von Gewittern.

Umzug
Beim Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Es besteht jedoch für eine Übergangszeit von 2 Monaten Versicherungsschutz in beiden Wohnungen da ein Umzug meistens längere Zeit dauert. Nach Ablauf dieser Übergangszeit besteht aber nur noch Versicherungsschutz in der neuen Wohnung. Man ist verpflichtet der Versicherung den Umzug umgehend zu melden und die Wohnfläche der neuen Wohnung anzugeben.

Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrates spricht man von Unterversicherung. Der tatsächliche Wert des Hausrates nennt man Versicherungswert. Bei einer Unterversicherung hängt die Entschädigung von Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert ab.

Unterversicherungsverzicht
Man kann in der Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Vorraussetzung hierfür ist, dass pro qm Wohnfläche mindestens eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart wird. Vorteil des Unterversicherungsverzichts ist, dass im Schadensfall auf die Anrechnung einer evtl. Unterversicherung verzichtet wird und somit der Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme zzgl. Vorsorge ersetzt wird, ohne dass Kürzungen vorgenommen werden.