Hausratlexikon R

Normalerweise übernimmt eine Hausratversicherung die Reparaturkosten einer beschädigten Sache, solange eine Reparatur möglich ist. Sollten die Reparaturkosten allerdings den wiederbeschaffungswert überschreiten, so wird dem Versicherungsnehmer lediglich der Restwert ausgezahlt.




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Erklärung Begriffe R

Rabatte
Es können Rabatte auf den Beitrag gewährt werden wie z.B. für die Vertragsdauer, bei Tarif mit Selbstbeteiligung, etc.

Raub
Raub liegt immer dann vor, wenn zur Wegnahme oder Herausgabe versicherter Sachen Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand auszuschalten; wenn ein Täter ausnutzt, dass Ihre Widerstandskraft durch Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands eingeschränkt ist; wenn eine Gewalttat mit Gefahr für Ihr Leib und Leben innerhalb Ihrer Wohnung angedroht wird.

Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bedeutet, selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten sein zu können.

Reparaturkosten
Im Schadensfall werden die Reparaturkosten übernommen, wenn die beschädigten Sachen noch zu reparieren sind. Wichtig ist jedoch dass die Reparatur auch wirtschaftlich ist, von daher wird die Entschädigung für Reparatur und Wertminderung auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt. Evtl. entstehende Restwerte werden dann angerechnet und verbleiben beim Versicherungsnehmer.

Restwert
Restwert ist, wenn Sachen durch einen Versicherungsfall zwar nicht vollständig zerstört wurden, aber dennoch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dann hat die Sache noch einen Restwert.