Hausratlexikon O

Gesetzliche oder vertragliche Pflichten denen Sie als Versicherungsnehmer unterliegen werden auch als Obliegenheiten bezeichnet. Sie sind beispielsweise verpflichtet zur Abwendung von Schäden und deren Minderung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten.




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Erklärung Begriffe O

Obliegenheiten
Obliegenheiten sind die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, denen Sie als Versicherungsnehmer unterliegen. Sie sind als Versicherungsnehmer zur Schadenabwendung und Schadenminderung verpflichtet. Zusätzlich müssen Sie Ihrer Versicherung jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten und jede dazu dienliche Auskunft erteilen. Verletzten Sie oder Ihre Repräsentanten diese Obliegenheiten, kann dies zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung nach Maßgabe des Versicherungsvertragsgesetzes führen.