Hausratlexikon N

Bei Versicherungen entspricht die Höhe der gezahlten Entschädigung dem Neuwert. Darunter versteht man den Wiederbeschaffungswert einer Sache in neuwertigem Zustand von gleicher Güte und Art zum Zeitpunkt in dem der Versicherungsfall eintrat.




A B D E F G H K L M    N    O R S T U V W

Erklärung Begriffe N

Neuwert
Der Neuwert einer versicherten Sache ist der Wert, der bei Wiederbeschaffung einer Sache nach gleicher Art und Güte tatsächlich zu bezahlen wäre. Es gibt Hausratgegenstände, deren Preis sich im Laufe der Zeit erhöht hat. Zum Beispiel ist Markenkleidung teurer geworden als noch vor einigen Jahren. Es gibt aber auch Hausratgegenstände, deren Wert aufgrund technischer Neuerungen regelrecht verfallen ist. Dies ist zum Beispiel bei TV- Geräten der Fall.