Hausratlexikon L

Wenn Leitungswasser an einer Stelle austritt, die nicht dafür vorgesehen ist, so ist dies bestimmungswidrig. Dieser bestimmungswidrige Austritt ist in einer Hausratversicherung mitversichert. Durch Reinigungswasser, Hochwasser, Erdrutsch etc. verursachte Schäden sind nicht versichert.




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Erklärung Begriffe L

Leitungswasser
Ein Austritt von Leitungswasser ist bestimmungswidrig, wenn es an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt, z. B. undichte Heizkörper oder eine überlaufende Badewanne. Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, sind in der Hausratversicherung mitversichert, wenn Sie als Mieter diese auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und auch die Gefahr dafür tragen. Schäden durch Reinigungswasser, Grundwasser, Hochwasser, Erdrutsch, Erdsenkung, Witterungsniederschläge oder durch Schwamm sind nicht versichert.