Hausratlexikon K

Kraftfahrzeuge gehörtn nicht zum Hausrat. Aus diesem Grund sind sie auch nicht in der Hausratversicherung mitversichert. Sie werden mit einer speziellen Kfz Versicherung versichert. Kraftfahrzeugbestandteile wie Winter- oder Sommerreifen sind allerdings in der Hausratversicherung eingeschlossen, wenn sie im Keller oder der Garage gelagert werden.




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Erklärung Begriffe K

Keller
Besitzt man einen Keller, so zählt dieser zum Versicherungsort, aber er darf nicht gemeinschaftlich genutzt werden.

Kraftfahrzeugbestandteile
Die Hausratversicherung versichert auch Kraftfahrzeugbestandteile, wie z.B. Sommer- oder Winterreifen, wenn sie sich auf dem Versicherungsgrundstück, z.B. in der Garage oder im Keller befinden.

Kraftfahrzeuge
Nicht zum Hausrat und somit auch keinen Versicherungsschutz über die Hausratversicherung haben Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger.

Kunstgegenstände
Kunstgegenstände sind Wertsachen und sind somit im Rahmen der Entschädigungsgrenze für Wertsachen in der Hausratversicherung mitversichert.