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Erklärung Begriffe H
Hagel
Hagelschäden sind grundsätzlich mitversichert.
Hausrat
Zum Hausrat zählt alles was im Haushalt zur Einrichtung gehört, zum Gebrauch und Verbrauch dient. Als Einrichtungsgegenstände zählen Möbel, Teppiche, Bilder, etc. Gebrauchsgegenstände wie Kleider, Wäsche, Haushaltsgeräte zählen genauso zum Versicherungsschutz der Hausratversicherung wie auch Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Vorräte, Bargeld, etc.. In der Kurzform sagt man das zum Hausratversicherungsschutz alles gehört was man auch beim Umzug mitnehmen kann. Ebenfalls zählen Haustiere zum Hausrat, sind aber bei der Versicherungssummenermittlung zu berücksichtigen. Die Haustiere dürfen aber ausschließlich zu privaten Zwecken gehalten werden, wie z.B. Hunde, Vögel, Hasen, etc.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt sie bei Schäden durch Feuer, Blitz, Sturm, Wasser und Einbruchsdiebstahl. Daher schützt Sie die Hausratversicherung vor den finanziellen Folgen und übernimmt übrigens auch Kosten, um den Schaden gering zu halten oder zu beseitigen.
Haustiere
In der Hausratversicherung sind auch Haustiere, solange sie ausschließlich zu privaten Zwecken gehalten werden, wie z.B. Hunde, Katzen, Vögel, etc. mitversichert.
Hotelkosten
Die Hausratversicherung erstattet auch Hotel- und Unterbringungskosten, wenn aufgrund eines Versicherungsschadens die versicherte Wohnung unbewohnbar ist. Die Höhe der Erstattung sowie die Dauer ist jedoch begrenzt und beträgt in den meisten Fällen 1 Promille der Versicherungssumme je Tag, maximal aber für die Dauer von 100 Tagen.
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