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Erklärung Begriffe G
Gebäudeverglasung
Scheiben von Fenstern und Türen, sowie Scheiben von Wintergärten, etc. zählen zu der Gebäudeverglasung. Es ist möglich die Gebäudeverglasung sowie auch die Mobiliarverglasung und auch Glaskeramik-Kochfelder über eine eigenständige Glasversicherung abzusichern.
Gefahrerhöhung
Damit der Versicherer die Gefahr richtigen einstufen kann, ist es für den Versicherer von wichtiger Bedeutung dass der Versicherungsnehmer alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Versicherungsnehmer ist auch verpflichtet spätere Gefahrerhöhungen zu melden. Dazu gehört auch wenn die versicherte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist oder wenn sich ein Einfamilienhaus durch ein Umbau in ein Zweifamilienhaus umgebaut wird.
Gemeiner Wert
Kommen Sachen bei einem Versicherungsfall zu schaden, die aber im Haushalt nicht mehr verwendet werden oder verwendet werden können, wird als Entschädigung nur der erzielbare Verkaufspreis, der sogenannte gemeine Wert gezahlt.
Gemeinschaftsräume
Befindet sich die Waschmaschine und der Wäschetrockner des Versicherungsnehmers in einem Gemeinschaftsraum, so sind diese mitversichert. Ansonsten sind Gemeinschaftsräume nicht versichert, da sie nicht zum Versicherungsort zählen.
Geräteschuppen
Ist der Geräteschuppen verschlossen und befindet dieser sich auf dem Versicherungsgrundstück und wird nur vom Versicherungsnehmer genutzt, so zählt dieser zum Versicherungsort und die sich darin befindenden Sachen sind versichert.
Glasversicherung
In der Hausratversicherung ist Glasbruch nicht mitversichert, von daher ist es empfehlenswert eine Glasversicherung für das Risiko des Glasbruchs abzuschließen.
Grundwasser
Grundwasserschäden sind nicht in der Hausratversicherung versichert.
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